Laut der aktuellen Studie „BCG AI Radar 2025“ der Boston Consulting Group (BCG) planen 65% der Unternehmen in Deutschland, ihre Investitionen im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) in den kommenden Monaten auszuweiten. Künstliche Intelligenz ist also ein enorm wichtiger Wirtschaftstreiber. Im internationalen Vergleich allerdings fällt Deutschland zurück, der Durchschnitt liegt bei 73%. Zugleich gaben 52% der befragten deutschen Führungskräfte an, sich durch regulatorische Hürden eingeschränkt zu fühlen - mehr als alle anderen. Die Vermutung liegt nahe, dass die Investitionsfreude der deutschen Unternehmer – zumindest auch – dadurch gebremst ist, dass besonders hohe Bedenken hinsichtlich der regulatorischen Anforderungen bestehen.
Eine dieser regulatorischen Anforderungen ist die europäische Verordnung über Künstliche Intelligenz vom 13. Juni 2024 (im Folgenden „KI-VO“). Sie leitet mit 180 Vorbemerkungen ein, fasst 113 Artikel und 13 Anhänge. Mit ihr soll einen einheitlicher Rechtsrahmen für vertrauensvolle KI in der Europäischen Union eingeführt und etabliert werden. Doch was steckt konkret in der KI-VO? Was haben Unternehmen zu tun bzw. zu unterlassen? Welche Bedenken lassen sich durch das Studium des Gesetzes ausräumen, welche mögen gerade aufgrund der neuen Materie bleiben?
Den eigenen KI-Case selbst einschätzen
Wir möchten Unternehmen gern den Einstieg in die KI-VO durch eine praxisnahe und Management-freundliche Aufbereitung erleichtern. Das nachfolgende Prüfungsschema zur KI-VO soll Unternehmen befähigen, ihren jeweiligen KI-Case auf Zulässigkeit, etwaige Anforderungen und Pflichten gemäß der KI-VO zu prüfen. Beispielsweise wird durch das Prüfungsschema deutlich, welche KI-Praktiken verboten sind, oder auch wie man herausfindet, ob es sich bei der eigenen KI-Anwendung um ein Hochrisiko-KI-System handelt.
Übrigens, in der KI-VO ist ein abgestuftes Geltungssystem verankert, der Umsetzungsaufwand hält sich für Unternehmen derzeit noch in Grenzen. Die Regelungen über verbotene KI-Praktiken und den Aufbau von KI-Know-How gelten tatsächlich schon ab dem 02. Februar 2025, aber die meisten, für die KI-Akteure relevanten Regelungen entfalten erst ab dem 02. August 2026 ihre Wirkung (Art. 113 S. 2 und 3 KI-VO).
Los geht’s:
Die Präsentation lässt sich hier herunterladen: Link